Informationen zu Betreutes Wohnen / Wohnen mit Service

Wohnbedürfnisse älterer Menschen
• Selbstbestimmtheit
• Selbständigkeit
• Sicherheit
• Vertrautheit und Kontinuität
• soziale Kontakte
• Anregungen

Betreutes Wohnen - die Bewohner/innen
• Durchschnittsalter bei Bezug 78 Jahre
• 80% Frauen
• 80% leiden unter dauerhaften Beschwerden
  - Geh- und Bewegungsbeschwerden
  - Herz-Kreislauf-Beschwerden
  - Einschränkungen der Hör- und Sehfähigkeit


Was ist Betreutes Wohnen ?
• Abgeschlossene, eigene Wohnung
• Dienstleistungsangebot
  - Grundleistungen mit verbindlicher Betreuungspauschale
  - Wahlservice mit Einzelabrechnungen oder Pauschale
• Eventuell Gemeinschaftsräume oder Freizeitangebote
 

Mietvertrag Betreutes Wohnen
• In der Regel: Zwei getrennte Verträge:
  - Mietvertrag
  - Betreuungsvertrag für die Grundleistungen
• Kopplung der Verträge maximal für zwei Jahre zulässig
• In Wohnstiften in der Regel: ein Heimvertrag
 

BEGRIFF Betreutes Wohnen / Service-Wohnen
• Kein geschützter Begriff
  - Betreutes Wohnen
  - Service Wohnen
  - Wohnen Plus
  - Begleitetes Wohnen
 

Klassisches Betreutes Wohnen
• Betreutes Wohnen in Wohnanlagen
  - Hausmeistermodell
  - Mit Ansprechpartner, aber ohne eigene soziale Dienste
  - Mit eigenem sozialen Dienst oder Pflegestützpunkt
  - In Verbindung mit Pflegeheim

• Seniorenresidenzen/Wohnstift
 

Was kann Betreutes Wohnen leisten ?
• Abgeschlossene Wohnung
• Eigener Haushalt
• Altersgerechte Wohnung
• Paket von Grundleistungen
• Sicherheit durch Notrufsystem
• Bei Bedarf weitere Leistungen
• Mögliche Kontakte und Geselligkeit
 

Was kann Betreutes Wohnen in der Regel nicht leisten ?
• Betreuung
• Vollversorgung
• Regulierter Tagesablauf
• Versorgung bei erhöhtem Pflegebedarf
• Abwahl des Grundservices
• Altersgemischte Nachbarschaft
 

Vorgehensweise bei der Suche
• Eigene Wohnbedürfnisse und Erwartungen klären
• Informationen beschaffen
• Überprüfen der in Frage kommenden Anlagen
• Überprüfen der Verträge
 

Anforderungen an das klassische Betreute Wohnen / Service Wohnen
Räumliche Anforderungen
• Gute Infrastruktur
• Altersgerechter Wohnraum (Barrierefreiheit)
• Beratungs- bzw. Besprechungsraum
• Technische Voraussetzung für einen Notruf
• Räumliche Möglichkeiten für sozialen Austausch

Anforderungen an den Grundservice
• Technische Betreuung der Wohnanlage durch einen Hausmeister
• Eine Ansprechperson vor Ort für "Betreuung"
  - Beratung und Information
  - Vermittlungs- und Organisationstätigkeit
• Zusätzliches Sozialpaket: soziale/kulturelle Betreuung

Anforderungen an den Wahlservice
Pauschale Abrechnung
• Notrufsicherung
• Aktive Hilfen im Krankheitsfall
• Wechsel in ein Pflegeheim

Einzelabrechnung
• Kleine technische Hilfen
• Hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfen
• Fahrdienste, Wäschedienste, Reinigungsdienste

Weitere Anforderungen
• Vertragliche Trennung von Miet- und Betreuungsvertrag
• Wahlfreiheit zwischen den Dienstleistern
• Transparenz der Leistungen
• Grundprinzip der knappen Hilfen
• Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis

Angemessenes Preis-Leistungsverhältnis
• Vergleich der einzelnen Posten mit den marktüblichen Preisen
Allgemeine Richtwerte (KDA)
• Hausmeister: 15-20 €
• Notruf und Ansprechperson: 55-90 €

Finanzierung
• Amt für Wohnungswesen
  - geförderte Wohnung
  - Mietzuschuss
• Sozialamt
  - Betreuungspauschale
  - Haushaltshilfe
• Pflegeversicherung
  - Notruf
  - Haushaltshilfe
 

Angemessenes Preis-Leistungsverhältnis
• Vergleich der einzelnen Posten mit den marktüblichen Preisen
Allgemeine Richtwerte (KDA)
• Hausmeister: 15-20 €
• Notruf und Ansprechperson: 55-90 €
 

Finanzierung
• Amt für Wohnungswesen
  - geförderte Wohnung
  - Mietzuschuss
• Sozialamt
  - Betreuungspauschale
  - Haushaltshilfe
• Pflegeversicherung
  - Notruf
  - Haushaltshilfe
 

Neue Formen des Betreuen Wohnens / Service-Wohnens

• Betreutes Wohnen als Servicestützpunkt/Öffnung ins Quartier
• Service-Wohnen in der eigenen Wohnung
• Ambulant betreute Wohngemeinschaften
• Servicestützpunkte im Quartier


Betreutes Wohnen als Servicestützpunkt
• Von der Wohnanlage aus werden die umliegenden Bewohner, die einen Betreuungsvertrag abschließen, mitversorgt
  - Notrufsicherung
  - Ansprechperson
  - Teilnahme an den gemeinschaftlichen Angeboten
  - Ggf. Regelmäßige Hausbesuche

Betreutes Wohnen im Bestand ohne Wohnanlage
• MieterInnen leben in ihrer Wohnung und zahlen eine monatliche Betreuungspauschale an einen Dienstleistungsanbieter ihrer Wahl
• Keine Koppelung von Miet- und Betreuungsvertrag
• Dienstleistungen
  - Notrufsicherung
  - Ansprechperson in Servicebüro zur Vermittlung weitergehender Hilfen
  - Regelmäßige Hausbesuche
  - Gemeinschaftsangebote

Ambulant betreute Wohngemeinschaft
• Eine Gruppe von pflegebedürftigen Menschen lebt in einer privaten Wohnung zusammen
• Pflege, hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung wird nach Bedarf ambulant hinzugezogen
• Die WG-Mitglieder schließen eine einheitliche Betreuungspauschale für fest definierte Leistungen ab
• Pflege wird individuell hinzugezogen und ist frei wählbar

Servicestützpunkt im Quartier
• Nachbarschaftstreffs für alle Bewohner/innen (Jung und Alt)
• ohne Betreuungspauschale
• Ansprechperson für Vermittlung weitergehender Hilfen, Beratung
• Gemeinschaftsangebote
• Organisation ehrenamtlicher/nachbarschaftlicher Hilfen
• fußläufig erreichbare Gemeinschaftsräume,
• Freizeitangebote und Büros von Beratungs- und Vermittlungsdiensten